Untertitel und Audiodeskriptionen als Hauptbestandteile der barrierefreien Filmfassung

Gut 16 Mio. Menschen in Deutschland brauchen Untertitel oder Audiodeskriptionen. Durchaus eine Zielgruppe, die trotzdem in den letzten Jahrzehnten kaum wahrgenommen wurde. Menschen mit eingeschränkter Hör- und Sehfähigkeit heißen sie und es werden immer mehr. Zum einen, weil wir immer älter werden und damit ganz automatisch unsere Hör- und Sehfähigkeit abnimmt, zum anderen, weil sehr viele junge Menschen sich mit ihren Kopfhörern die Flimmerhärchen kaputt machen und auch damit ein signifikanter Anstieg bei der dieser Zielgruppe zu verzeichnen ist. Das heißt: Die große Blase dieser Zielgruppe ist zwischen 35 und 65.

Untertitel sind aber nicht gleich Untertitel. Wir kennen das aus dem Fernsehen: Links oben in der Ecke taucht plötzlich ein Sympbol auf: UT und links oben: AD. UT steht für Untertitel für Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit und AD steht für Audiodeskription für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit.

Diese Form der Untertitel sind nicht die, die wir kennen, wenn im Film eine fremde Sprache untertitelt wird. Diese Untertitel haben zusätzliche Geräuschbeschreibungen. Wer nicht gut hören kann, der kann ja nicht nur den Dialog nicht verstehen, sondern auch nicht, wenn eine Tür knarrt oder eine Explosion das Haus zum Einstürzen bringt. Das alles müssen Untertitler bei der Untertitelung berücksichtigen. Übrigens: Kein Job den man eben mal so macht. Unsere Untertitler*innen haben studiert und langjährige Praxiserfahrung. Aber wie kann man gute und schlechte Untertitel voneinander unterscheiden?

Wir alle sprechen miteinander. Und wir sprechen schnell. So schnell, dass niemand das mitlesen könnte, wenn es denn als Untertitel mitlaufen würde. Deswegen müssen Untertitler*innen den Sinn eines Dialogs erfassen und so konzentrieren, das eine bestimmte Lesegeschwindigkeit nicht überschritten wird. Das geht nicht immer, aber man sollte es immer versuchen. Und dann müssen auch noch die Geräusche dazu, die Stimmungsschwankungen in den Dialogen. Es ist schon was anderes ob es heißt: „freundlich gesprochen: „Komm her zu mir“ oder: furchterregend Stimme: „Komm her zu mir“. Aber das gehört dazu. Wer nicht hören kann, kann eben auch die Nuancen, die ein Dialog ausmacht nicht verstehen. Oft aber kommt es genau darauf an. Und die Musik? Oja, das kann oft recht schwierig werden. Wie beschreibt man Musik, die ja ein Lebensgefühl ausdrücken soll, oder bedrohlich wirken soll. Erinnern wir uns an den „Weißen Hai“. Kommt der angeschwommen, wird die Musik immer bedrohlicher. Unsere Untertitler*innen können genau das, denn darauf sind sie geschult.

Aber Untertitel sind nur ein Aspekt der barrierefreien Filmfassung. Ein wesentliches Kernelement ist die Audiodeskription. Das ist die „Hörfassung“ für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit. Hier geht es darum genau in die Lücken der Dialoge eine Bildbeschreibung zu platzieren. Das ist aufwendig und geht nur mit geschulten Sprecher*innen oder auch synthetisch. Die Audiodeskription, oder auf „Hörfilmfassung“ ist recht aufwendig. Erst einmal müssen Autoren den gesamten Film einmal sehen und dann geht’s los. Man sucht die Lücke und versucht eine Bildbeschreibung zu platzieren. Sind die Autoren mit der 1. Fassung durch, müssen jetzt blinde Autoren mit ran. Denn die können sagen, ob sie alles verstehen oder nicht. Und dann muss alles korrigiert werden. Anschließend geht es ins Studio. Hier müssen auf die Audiodeskription spezialisierte Regisseure die Sprecher*innen anleiten. Dann wird alles gemischt und kommt ins Kino oder ins Fernsehen. Das Ganze dauert bei einem durchschnittlichen Film von rd. 90 Minuten ca. drei bis vier Wochen.

Die barrierefreie Filmfassung kann übrigens erst dann erstellt werden, wenn der Film komplett fertig und abgeschlossen ist. Denn die Untertitler*innen müssen alle Geräusche kennen und die Autoren jede Bild- und Farbvariante, denn sie müssen diese beschreiben.

Und wie kann ich dann eine Audiodeskription im Kino hören? Das geht heute sehr einfach. Zum Beispiel über die APP von Greta & Starks (https://www.gretaundstarks.de/greta/). Über die kann man auch die Untertitel mitlesen.

Im Fernsehen gibt es dafür eigene Kanäle die über die Fernbedienung aufgerufen werden können.

Wer sich im Übrigen über Audiodeskriptionen informieren möchte, dem sei auch die Homepage der Kinoblindgängerin ans Herz gelegt: https://www.blindgaengerin.com/

Mit dem neuen Medienstaatsvertrag, der im Herbst diesen Jahres in Kraft getreten ist, werden nunmehr alle Medien verpflichtet, ihre Programme barrierefrei zu gestalten. Das gilt nicht nur für Filme, das gilt auch fürs gesamte Internet. Wer mehr als 20.000 Follower auf seinem Youtube Channel hat, ist nun auch verpflichtet seine Inhalte für alle zugänglich zu machen. Das fängt jetzt an und hat noch nicht alle erreicht, aber die Landesmedienanstalten achten darauf und erstmals haben Betroffene und Verbände die Möglichkeit zu klagen. Eigentlich sollte das nicht notwendig sein, denn Inklusion ist ein Menschenrecht und es sollte selbstverständlich sein, dass Inhalte allen Menschen zur Verfügung stehen.

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Stephan Kalesse

Stephan Kalesse

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